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Pflegeversicherung - wer hat Anspruch auf Pflege?



Pflegebedürftig sind Menschen, die auf ständige Hilfe angewiesen sind, um alltägliche Dinge zu erledigen. Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen und Stehen oder Haushaltsarbeiten sind hier Beispiele. Wichtig ist, dass für gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Aktivitäten des täglichen Lebens die Hilfe täglich nötig ist.

Beispiele für täglichen Bedarf an Pflege

Körperpflege:
Waschen, Baden, Rasieren, Duschen, Kämmen, Zahnpflege, Blasen- und Darmentleerung

Ernährung:
mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Aufnahme der Nahrung

Mobilität:
Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppen steigen innerhalb der Wohnung, Arztbesuche

Haushaltshilfe:
Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung, Spülen, Wechseln der Wäsche, Wäsche waschen, Heizen. Hier kann die Hilfe auch nur mehrmals wöchentlich nötig sein, die Zeit wird dann anteilig bei der täglichen Pflegezeit hinzugerechnet. Die Hilfe kann darin bestehen, dass der Betreuer die Aufgabe vollständig übernimmt. Es ist aber auch möglich, dass er nur unterstützt, anleitet oder beaufsichtigt.

Die Pflegeversicherung erkennt ausschließlich die oben genannten Aktivitäten bei der Einordnung in eine der drei Pflegestufen an. Für Hilfe zum Beispiel beim Spazierengehen zahlt die Pflegeversicherung nicht, denn diese Aktivität ist nicht gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrend. Zu beachten ist außerdem, dass der zeitliche Aufwand für die Pflege (Körperpflege, Mobilität und Ernährung) gegenüber der Haushaltshilfe überwiegen muss.
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