Vorsorgeuntersuchungen: Schutzimpfungen



Schutzimpfungen können von den Krankenkassen als so genannte Satzungsleistung übernommen werden. Das bedeutet, dass die Leistungen der Kassen bei Schutzimpfungen nicht identisch geregelt sind. Auch wenn nicht generell von einer automatischen Kostenübernahme für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche ausgegangen werden kann, ist dies in der Regel der Fall. Auch eine Reihe von Impfungen im Erwachsenenalter wird von den Kassen übernommen. Nicht bezahlt werden Reiseimpfungen.

Regelimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche

Impfungen, die jedes Kind nach den Impfempfehlungen der STIKO erhalten sollte:

Auffrischimpfungen (unterschiedlich in den Satzungen der Kassen geregelt)

Impfungen, die bei Erwachsenen aufgefrischt bzw. bei fehlender Grundimpfung nachgeholt werden sollen:
  • Diphtherie (alle 10 Jahre empfohlen)
  • Tetanus

Indikationsimpfungen (unterschiedlich in den Satzungen der Kassen geregelt)

Impfungen bei erhöhter Gefährdung von Personen und bei Angehörigen bestimmter Alters- oder Risikogruppen:
  • Influenza (Standardimpfung für Personen ab 60 Jahre)
  • Pneumokokken-Infektion (Standardimpfung für Personen ab 60 Jahre)
  • Frühsommermeningo-Enzephalitis (FSME)
  • Haemophilus influenza Typ B (Hib.)
  • Infektion-Hepatitis A und B
  • Tollwut
  • Meningokokken-Infektion
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Varizellen
  • Röteln
  • Pertussis (Keuchhusten)


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Weitere Links:

  • Robert Koch-Institut
    Nordufer 20
    D-13353 Berlin
    Tel.: 030 / 18754-0
    Fax: 030 / 18754-2328
    Internet: www.rki.de

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